Seit dem Schuljahr 2023/24 können in ganz Nordrhein-Westfalen Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I auf Antrag konfessionell-kooperativen Religionsunterricht einrichten. Rechtsgrundlage ist der Runderlass zum Religionsunterricht in ...
Der Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen steht vor neuen Herausforderungen: Evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler werden weniger, der Anteil konfessionsloser und muslimischer Schülerinnen und Schüler steigt. ...