Der Evangelische Religionsunterricht basiert auf dem Glauben und Leben der Evangelischen Kirche. Das kommt in den Richtlinien und Lehrplänen dieses Faches zum Ausdruck. Evangelische Religionslehrkräfte sind in der Evangelischen Kirche zu Hause. So können sie Inhalte des Evangelischen Religionsunterrichts vertreten und überzeugend vermitteln.
Kirchliche Bevollmächtigung
Für die Erteilung des evangelischen Religionsunterrichtes bedürfen Lehrkräfte neben dem staatlichen Unterrichtsauftrag der „Kirchlichen Bevollmächtigung“, erteilt durch die Vokation oder die kirchliche Unterrichtserlaubnis.
Hier finden Sie Informationen
… für Studierende im Lehramt Ev. Religion
… für angehende Referendarinnen und Referendare
… für Lehrkräfte im Fach Ev. Religion
Vokationsverordnung