Seit dem Schuljahr 2023/24 können in Nordrhein-Westfalen Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I auf Antrag konfessionell-kooperativen Religionsunterricht einrichten.
Rechtsgrundlage ist der Runderlass „Religionsunterricht an Schulen“ vom 20. Juni 2003 in der Fassung vom 15. August 2017 (vgl. BASS 12-05 Nummer 1) in Verbindung mit den geschlossenen Vereinbarungen zwischen den beteiligten katholischen (Erz-)Bistümern und den evangelischen Landeskirchen.
Die Einführung von konfessionell-kooperativem Religionsunterricht am Berufskolleg ist zurzeit nicht vorgesehen. Weitere detaillierte Informationen finden hier und auf unserer Seite Konfessionell-Kooperativer Religionsunterricht.