Lehrkraft an einer evangelischen Ersatzschule – Ihre Fragen, unsere Antworten
Was bedeutet es, an einer Schule in Trägerschaft der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) zu unterrichten? Mit dieser Frage sind wir häufiger konfrontiert.
Insgesamt zehn evangelische Schulen stehen unter der Trägerschaft der EKiR. Um Ihnen einen Einblick in die Arbeit an diesen Schulen zu geben, haben wir häufig gestellte Fragen in einem übersichtlichen FAQ für Sie zusammengestellt.
Die Schulen der EKiR sind staatlich anerkannte Ersatzschulen. Sie orientieren sich an den Schulformen und Lehrplänen des öffentlichen Schulwesens und bieten die gleichen Abschlüsse. Gleichzeitig nutzen sie pädagogische Freiräume, um nach eigenen Konzepten zu arbeiten – mit einem evangelischen Profil und klaren erzieherischen Werten.
Jede Schule hat ihre eigenen Schwerpunkte, aber alle verstehen sich als Orte des gemeinsamen Lebens und Lernens – für Schülerinnen und Schüler, ihre Familien, Lehrkräfte sowie alle Mitarbeitenden.
Für Lehrkräfte gelten in der Regel die arbeits- und versorgungsrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. Rheinland-Pfalz – ergänzt durch kirchliche Regelungen.
Sie haben noch weitere Fragen zu den Schulen EKiR? Schicken Sie uns Ihre Frage an schule[at]ekir.de